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   BGH, 13.07.2004 - KZR 29/01   

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https://dejure.org/2004,13997
BGH, 13.07.2004 - KZR 29/01 (https://dejure.org/2004,13997)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2004 - KZR 29/01 (https://dejure.org/2004,13997)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - KZR 29/01 (https://dejure.org/2004,13997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Weitergabe der Einkaufsvorteile an Franchisenehmer ; Mangel der Schriftform ; Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung ; Weitergabe von Einkaufsvorteilen ; Pflicht zur Auskunftserteilung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 29/01
    Dem Berufungsgericht kann ferner nicht gefolgt werden, soweit es die Vorgehensweise der Beklagten als durch die Vertragsklausel Nr. 4.4 gedeckt ansieht (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 19/02, BB 2003, 2254 - Apollo-Optik, unter B II).

    Vielmehr war die Beklagte nicht berechtigt, die Überlassung von Werbematerial an den Kläger von Zahlungen abhängig zu machen, die über den in Nr. 7.3 des Franchisevertrages vereinbarten pauschalen monatlichen Werbebeitrag in Höhe von 2 % des Nettoumsatzes hinausgehen (BGH BB 2003, 2254 aaO).

    Der vom Berufungsgericht angenommene wichtige Grund zur außerordentlichen Kündigung - Verzug des Klägers mit der Zahlung der Franchisegebühren für die Monate September und Oktober 1999, Widerruf der der Beklagten erteilten Bankeinzugsermächtigung, Weigerung des Klägers, weitere Zahlungen an die Beklagte zu leisten - war im Zeitpunkt der Kündigung aus Rechtsgründen nicht gegeben, weil dem Kläger wegen der vertragswidrig nicht an ihn weitergeleiteten Einkaufsvorteile ein Zurückbehaltungsrecht zustand (BGH BB 2003, 2254 unter C II 1).

    Die in Nr. 12.4 des Franchisevertrages getroffene Regelung kommt als Grundlage einer wirksamen Kündigung nicht in Betracht, weil die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Franchisenehmers gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam ist (BGH BB 2003, 2254 unter C II 2).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 29/01
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über den Hilfsantrag stand nämlich unter der auflösenden Bedingung, daß dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird (BGHZ 146, 298, 309).
  • BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02

    "Preisbindung durch Franchisegeber II"

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - KZR 29/01
    Denn der Beklagten wäre es jedenfalls nach § 242 BGB verwehrt, sich auf einen etwaigen Mangel der Schriftform zu berufen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1171 f. - Preisbindung durch Franchisegeber II).
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